AGB's

Hotel Oderberger Berlin

Hier geht’s weiter

Villa Bleichröder  – Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels bei Abreise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Bei Gruppenbuchungen sind grundsätzlich Sicherheitsleistungen – außer bei anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen – wie folgt zu erbringen: 80% des Gesamtpreises bei Abschluss des Vertrages. Nach dem Aufenthalt wird eine abschließende Gesamtrechnung erstellt und übermittelt. Der restliche Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Abreise fällig.
4. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
5. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind bei Leistungsbeginn ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt und Personenanzahl bei Einzelbuchungen
1. Bei Einzelbuchungen ist ein Rücktritt bis 7 Tage vor Anreise möglich, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen, es sei denn es liegt eine anderslautende vertragliche Regelung vor, z.B. nicht-stornierbare Rate o.ä.
2. Eine Stornierung hat immer schriftlich zu erfolgen und gilt nur als bestätigt, wenn dies schriftlich vom Hotel erfolgt ist. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert.
3. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist hat das Hotel Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Das Hotel macht von seinem Recht Gebrauch, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren.
4. Der Kunde ist demnach bei Stornierung oder Nichtanreise zu folgenden Zahlungen verpflichtet:
• Ab 7 Tage vor Anreise oder bei Nichtanreise: 90%
5. Bucht der Kunde über einen Drittanbieter (z. B. Hotelportale wie Booking.com, HRS, Expedia o.ä.), ist er verpflichtet, Änderungen und Stornierungen direkt über diesen abzuwickeln.
V. Rücktritt und Personenanzahl bei Gruppenbuchungen
Bei Gruppenbuchungen ab 8 Zimmer gelten folgende Stornierungsbedingungen:
• Bis 4 Wochen vor Anreise kann die komplette Anzahl der Zimmernächte kostenfrei storniert werden (ab 35 Zimmer bis 6 Wochen vor Anreise kostenfrei stornierbar).
• Bis zu 3 Wochen vor Anreise können bis zu 50% der Zimmernächte kostenfrei storniert werden.
Die restlichen 50% der stornierten Zimmer werden mit 80% Stornogebühr berechnet.
• Bis zu 1 Woche vor Anreise können bis zu 25% der Zimmernächte kostenfrei storniert werden.
Die restlichen 75% der stornierten Zimmer werden mit 80% Stornogebühr berechnet.
• Für alle Zimmernächte aus Gruppenbuchungen, die weniger als 1 Woche vor Anreise storniert werden, werden 80% Stornogebühr berechnet.
Eine Stornierung hat immer schriftlich zu erfolgen und gilt nur als bestätigt, wenn dies schriftlich vom Hotel erfolgt ist. Telefonische Stornierungen werden nicht akzeptiert.
Eine Erhöhung der Personen/Zimmeranzahl bedarf der Bestätigung des Hotels.
VI. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 und 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
• Hotelzimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet. Sollte im Hotelzimmer geraucht werden, behält sich das Hotel das Recht vor, 150€ Schadensersatz zu berechnen.
5. Das Tragen von Waffen ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein Hausverbot.
6. Die Buchung und Bereitstellung von Hotelparkplätzen unterliegt der Verfügbarkeit. Die gebuchten Parkplätze stehen am Anreisetag ab 15 Uhr bis zum Abreisetag um 10.30 Uhr zur Verfügung. Für vorab gebuchte Parkplätze gelten dieselben Stornobedingungen wie für die Zimmer.
7. Snacks und Getränke, die vor Anreise auf das Zimmer gebucht wurden, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
VIII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld und Wertgegenstände können nicht im Hotelsafe aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
IX. Kurtaxe
Usedom erhebt eine Kurtaxe, welche direkt im Hotel zu entrichten ist.

X. Film- und Fotoaufnahmen
Kommerzielle Fotoproduktionen, Dreharbeiten oder sonstige Bild- und Tonaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache zulässig – ggf. werden hierfür andere Tagesraten berechnet. Rechtsverletzende und unethische Beiträge, deren Inhalte pornographische, rechtsextreme, rassistische, diskriminierende, sexistische, satanistische, gewaltverherrlichende, beleidigende, verleumderische, geschäfts- und rufschädigende oder anderweitig inakzeptable Inhalte enthalten sind untersagt. Die Location muss so verlassen werden, wie so vorgefunden wurde.

XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Hotel findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Für Klagen des Hotels gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Hotels vereinbart.
5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus internationalen Abkommen oder Bestimmungen der EU etwas anderes zu Gunsten des Kunden zwingend ergibt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Bei Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, der Gerichtsstand des Anbieters, maßgebend.
Berlin, März 2023
Villa Bleichröder GmbH